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Zunächst einmal ist es
wichtig zu verstehen, dass der Verkauf gegen Gebot keine Versteigerung
und keine Auktion ist. Von uns wird ein Mindestpreis festgelegt. Das
Bieterverfahren geht über einen festgelegten Zeitraum (ca. 4 Wochen).
Vor Ablauf der Bieterfrist werden einmalig alle Interessenten, die ein
schriftliches Angebot abgegeben haben über den Stand der anderen
Angebote informiert. Es besteht also die Möglichkeit, ein zweites
Angebot abzugeben.
Wann macht ein Bieterverfahren Sinn?
Wenn bei einer
Immobilie mit einer hohen Nachfrage zu rechnen ist. Der Käufer kann sich in Ruhe mit der angebotenen
Immobilie auseinandersetzen und seine Finanzierung klären, ohne sofort
die Immobilie reservieren zu müssen. Gegebenenfalls kann er sein Angebot
auch noch einmal erhöhen.
Wir über uns: Erfahren Sie mehr über unsere Firmenphilosophie
Für vorgemerkte Käufer suchen wir unter anderem folgende Immobilien |