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Für alle bestehenden Wohngebäude muss ab Jahresbeginn 2009 bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung oder Leasing dem Interessenten der Energieausweis zugänglich gemacht werden. Grundsätzlich können Energieausweise für bestehende Gebäude entweder auf der Grundlage des berechneten Energiebedarfs oder des gemessenen Energieverbrauchs ausgestellt werden.
Bei Wikipedia finden Sie den gesamten Artikel.

(Dieser Artikel wurde ausschnittsweise wiedergegeben und basiert auf dem Artikel Energieausweis aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation.)

Noch mehr Informationen zur EnEV: www.enev-online.com

Hier gibt es den Energieausweis online: 1000hands

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