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Für alle bestehenden Wohngebäude muss ab Jahresbeginn 2009 bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung oder Leasing dem Interessenten
der Energieausweis
zugänglich gemacht werden. Grundsätzlich
können Energieausweise für bestehende Gebäude entweder auf der
Grundlage des berechneten Energiebedarfs oder des gemessenen
Energieverbrauchs ausgestellt werden.
(Dieser Artikel wurde
ausschnittsweise wiedergegeben und basiert auf dem Artikel
Energieausweis aus der freien Enzyklopädie
Wikipedia und steht unter der
GNU-Lizenz für freie Dokumentation.)
Noch mehr Informationen zur EnEV:
www.enev-online.com
Hier gibt es den Energieausweis online:
1000hands |